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GWP – Wiederkehrende Dichtheitsprüfung an Gasanlagen zum Fahrzeugbetrieb

An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt.

Im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystem-Einbauprüfung) ist die GWP die Wiederkehrende Gasprüfung. Sie wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung durchgeführt. Allerdings kann die GWP auch einzeln – zeitnah vor der Hauptuntersuchung (max. 12 Monate) – durchgeführt werden.

Alle eingetragenen Gasanlagen in Fahrzeugen, auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt sind, werden in der GWP überprüft.

Diese Untersuchung beinhaltet:

  • Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
  • Überprüfung des Zustands der Gasanlage
  • Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und des Einbaus der Einzelkomponenten
  • Überprüfung der Dichtheit der Gasanlage

Folgende Papiere sind zur GWP mitzubringen:

  • Genehmigung nach ECE-R115 (wenn vorhanden)
  • Fahrzeugpapiere

Außerordentliche GWP

Neben der periodischen GWP gibt es auch die außerordentliche GWP, die von für diese Tätigkeit anerkannten Werkstätten durchgeführt wird, im Falle der Reparatur und der Wartung der Gasanlage oder nach einem Unfall oder einem Fahrzeugbrand.

HU-AU-Plaketten

Feinstaubrechner

  • KÜS-Feinstaubrechner

    Ermitteln Sie online, welche Feinstaubplakette (Umweltplakette) Ihr Fahrzeug erhalten kann.

externe Links

  • Projekt v300plus
    Umrüstung eines Serien-Fahrzeugs auf Gasantrieb. Das Ziel: eine Höchst-Geschwindigkeit von über 300 km/h.
  • Projekt CO2-100minus
    «Finden Sie ein Auto, rüsten es auf Autogas um und optimieren Sie es so, dass am Ende weniger als 100 Gramm CO2 pro Kilometer den Auspuff verlassen.»
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