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Ausgabe von Feinstaubplaketten (Umweltplaketten)

Zum Jahresbeginn 2008 wurden in einigen deutschen Städten so genannte Umweltzonen eingerichtet, weitere Städte planen die Ausweisung solcher Zonen für die Zukunft. Mit der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, besser bekannt als «Feinstaub-Verordnung», haben die Behörden die Möglichkeit, bei hoher Schadstoffbelastung der Luft Umweltzonen auszuweisen und in diesen ein begrenztes oder umfassendes Fahrverbot zu verhängen. In diesen Bereichen werden dann nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Frontscheibe fahren dürfen.

Welche Umweltplakette für Ihr Fahrzeug?

Es gibt die Feinstaubplakette in drei verschiedenen Farben. Je nachdem, welche Stufe des Fahrverbots verhängt wird, dürfen dann z. B. nur grüne und gelbe Plaketten in eine Umweltzone einfahren.

Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhalten kann, ermitteln Sie am einfachsten mit dem online-Rechner der KÜS, siehe Kasten auf der rechten Seite. Sie brauchen dazu lediglich Ihre Fahrzeugpapiere, um die entsprechenden Schlüsselnummern ablesen zu können.

Keine Plakettenpflicht

Ganz wichtig: Es gibt keine Plakettenpflicht! Wer jedoch mobil sein will, wer in die entstehenden Umweltzonen fahren will oder fahren muss, wird eine Feinstaubplakette an der Frontscheibe benötigen. Sie erhalten diese natürlich auch beim Ingenieurbüro Hunz.

Bestehende und geplante Umweltzonen

Das Umweltbundesamt stellt auf einer eigenen Internetseite die von den Bundesländern übermittelten Informationen zu rechtskräftig beschlossenen Umweltzonen zusammen und veröffentlicht diese in einer Kartenübersicht.

Feinstaubplakette

Feinstaubrechner

  • KÜS-Feinstaubrechner

    Ermitteln Sie online, welche Feinstaubplakette (Umweltplakette) Ihr Fahrzeug erhalten kann.

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